Hundehalter und Jäger aufgepasst
Hunde können einen großen Schaden anrichten. Ein ausgerissener Hund läuft über die Straße und ein tierlieber Autofahrer muss eine Vollbremsung machen. Das hintere Fahrzeug fährt auf. Ein hoher Sachschaden und eventueller Personenschaden können die Folge sein. Wird der Halter des Hundes ermittelt ist er mit seinem ganzen Vermögen haftbar. Um solche finanziellen Risiken einzugrenzen, gehört die Hundehaftpflicht zu den wichtigsten Policen die der Hundefreund haben soll. Bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme so hoch wie möglich gewählt wird. Wie schon erwähnt muss der Hundehalter oder auch der Hundebesitzer für alle Schäden aufkommen. Hat der Hund einen Schaden verursacht, so muss das Ereignis innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden. Beim Ausfüllen der Schadenanzeige lohnt sich „Schummeln“ nicht. Bemerkt der Versicherer die falsche Aussage, dann ist er von der Leistungspflicht befreit. Er muss nicht zahlen. Das ist bei jeder Versicherungspolice und bei jedem Versicherer so. Leistet der Versicherer, werden unter anderem Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Pflegepersonal oder sogar eine lebenslange Rente übernommen.
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Nützliches:
----> Rechtssprechungen zu Hunde-Vorfällen
----> Hundeführerschein am Beispiel Hamburg
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Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind Kampfhunde (je nach Länderverordnung) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Da gleiche gilt für Jagdhunde, die sind in vielen Fällen über die Jagdhaftpflicht versichert.
Der Briefträger kann also nur auf den Tierfreund und dessen Hundehalterhaftpflicht hoffen, wenn er einem bissigen Hund gegenübersteht.