Nur mit einer Jagdhaftpflichtversicherung auf die Jagd gehen

Es passiert öfter als man denkt. Ein Spaziergänger oder der Treiber wird von einer Kugel getroffen oder ein Jagdhund fällt nicht das Wild, sondern eine andere Person an. Die anfallenden Kosten trägt dann der Jäger! Um sich vor solchen Kosten, die nicht gering sind, zu schützen sollte man eine Jagdhaftpflicht abschließen. Denn auch wenn Sie vorsichtig und verantwortungsbewusst sind können Unfälle doch recht schnell passieren. Auch die Hunde können nicht immer komplett kontrolliert werden.

Außerdem ist gesetzlich festgeschrieben wer jagen darf und wer nicht. Nicht nur der Jagdschein, sondern auch eine abgeschlossene Jagdhaftplicht muss vorliegen. Falls diese Versicherung nicht vom Jäger abgeschlossen ist, wird keine Genehmigung erteilt.

Für einen selbst empfiehlt sich für den schlimmsten Fall eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn man bei einem Unfall mit einem Hund arbeitsunfähig werden sollte. Wenn der eigene Hund anderen Menschen so etwas antuen sollte, benötigt man selbst eine Jagdhaftpflicht.